Nutzungsbedingungen der Langenbergschule

 

Alle Menschen, die das Schulgelände und die Schulgebäude nutzen, sind in der Verantwortung, diese pfleglich zu behandeln.

Für externe Nutzer, wie zum Beispiel die Stadt Baunatal und die Vereine, sind Nutzungsvereinbarungen schriftlich getroffen.

Lehrpersonal und Personal des Landkreises sind vom jeweiligen Arbeitgeber verpflichtet, ihre Verantwortung gegenüber dem Schulträger wahrzunehmen. Für das Lehrpersonal gilt in diesem Zusammenhang die Dienstordnung: „Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass das Eigentum des Schulträgers (Schulgebäude, Schuleinrichtungen, Außenanlagen) pfleglich behandelt und dass Beschädigungen vermieden werden.“

 

 

Für die Langenbergschule gelten folgende Regelungen:

 

a) Gelände

 

Auf dem gesamten Schulgelände gilt grundsätzlich RAUCHVERBOT

 

Es ist nicht erlaubt

·        auf der Wiese und auf den Laufbahnen zu spielen, wenn das rote Schild hängt;

·        Fußball zu spielen, außer auf dem Bolzplatz (Plan beachten) und auf der Wiese hinter den Pavillons (rotes Schild beachten);

·        auf  den Parkplätzen zu spielen;

·        Schneebälle und andere harte Gegenstände zu werfen;

·        mit Fahrrad, Waveboard oder Roller auf dem Schulhof zu fahren. Die Fahrzeuge sind auf dem Schulhof abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern. Dazu werden die Fahrradständer benutzt;

·        die Pflanzen zu beschädigen;

·        auf Bäume zu klettern;

·        im Innenhof zu spielen (Der Innenhof ist Ruhezone);

·        Bälle, Schneebälle oder andere Gegenstände gegen die Hauswände zu werfen oder zu schießen.

 

b) Gebäude

 

·        Es ist nicht erlaubt in den Toiletten, in den Fluren, im Treppenhaus oder im Bereich von Türen zu spielen.

·         Beim Raumwechsel, in der „Flitzepause“ oder beim Toilettengang müssen die Kinder um das Hauptgebäude herum gehen und nicht durch die Glastüren des Hauptgebäudes.

  

c) Räume

 

·        Das Bekleben von Wänden ist nicht gestattet (Leisten für die Präsentation von Kinderarbeiten oder zum Anhängen von Unterrichtsmaterialien sind vorhanden).

·        Das Anbringen von Gegenständen an Wänden darf nur fachgerecht durch den Hausmeister Herrn Drude erfolgen.

·        Fenster dürfen nicht beklebt werden. Bei Nichtbeachtung trägt der Verursacher die Kosten für die Reinigung.

·        Es gibt keine Mülltrennung in der Schule, Ausnahme Papier. Deshalb müssen die Kinder Verpackungs- oder Biomüll wieder mit nach Hause nehmen.

·        Mobiliar muss dem Sicherheitsaspekt und dem Bodenschutz gerecht werden. Wenn Mobiliar von Privat zur Verfügung gestellt wird, müssen die o.a. Kriterien erfüllt sein. Die Privatperson haftet bei Sach- und Personenschäden selbst. Sie kann, um dem vorzubeugen, den Gegenstand in das Eigentum des Schulträgers übergeben.

·        Die Lehrperson bzw. die Betreuungsperson betritt als Erste und verlässt als Letzte den Klassenraum. Sie kontrolliert beim Verlassen den Zustand des Raumes, besonders nach der letzten Unterrichtsstunde der Klasse. Sind die Stühle hochgestellt, ist das Licht ausgeschaltet, ist der Boden frei von (Bastel-) Abfällen?!

·        Beschädigungen werden unverzüglich dem Hausmeister mitgeteilt.

·        Bei Umzug in einen anderen Klassenraum (es gilt: Kinder ziehen um, nicht Möbel) wird der Raum besenrein übergeben. Fest verankerte Dinge bleiben im Raum.

 

Kontakt:

Langenbergschule Baunatal Großenritte

Burgbergstr.33-35

34225 Baunatal

05601-8581

E-mail